Der Stiftungszweck
Wie ist unsere Stiftung entstanden und welchen Zweck verfolgt sie?


Die am 1. Juli 1987 gegründet gemeinnützige Stiftung Integration
dient ausschließlich dem Zweck der Verbreitung und Verwirklichung
integrativer Lebensmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen
mit und ohne Behinderung.
In diesem Zusammenhang fördert die Stiftung Maßnahmen,
die dazu beitragen, das gemeinsame Leben und Lernen der Zielgruppe
in Familie, Kindergarten, Schule, Berufsausbildung und im
öffentlichen Leben zu unterstützen.
Die Stiftung fühlt sich dabei vor allem den im Bürgerlichen Gesetzbuch
verankerten Rechten zur Gleichstellung behinderter Menschen und einem
christlich humanistischen Menschenbild,
das die Wertigkeit eines Menschen unabhängig von seiner geistigen und
körperlichen Leistungsfähigkeit sieht, verpflichtet.
Darüber hinaus sieht sie ihren Stiftungsgrund in einem gesellschaftlichen
Defizit bei der Integration behinderter Kinder und Jugendlicher und möchte
dazu beitragen, bei heranwachsenden Nichtbehinderten den Erwerb
von sozialer Kompetenz
und partnerschaftlichem Verhalten zu fördern.