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Stiftungsempfänger

Wer kann Stiftungsmittel empfangen und
welche Voraussetzungen sind erforderlich.

Stiftung Integration - Kreativ Stiftung Integration - Idee

Stiftungsempfänger können zur Zeit nur aus dem Bundesland Hessen berücksichtigt werden.

Stiftungsmittel können an natürliche und an juristische Personen auf Antrag vergeben werden.

Dabei soll der Antrag auf Förderung folgende Inhalte enthalten:

  • Eine Darstellung (Projektbeschreibung) der mit den beantragten Stiftungsmitteln verfolgten integrativen Ziele.
  • Angaben über den Träger, bzw. die Institution der durchführenden Maßnahme.
  • Ein schlüssiges Konzept und ein Zeitplan, die über die geplanten Maßnahmen und den zeitlichen Rahmen der Förderung informieren.
  • Einen Finanzplan über das Gesamtprojekt und die beabsichtigte Verwendung der beantragten Stiftungsmittel.
  • Einen Bericht darüber, welche anderen Förderungsmöglichkeiten bereits in Anspruch genommen wurden oder gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Nach der Mittelzusage erwartet die Stiftung nach Mittelverwendung unverzüglich einen Abschlußbericht über die Verwirklichung des Konzepts und die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel der Stiftung.